Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.03.2024
Sonstiges
05.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.10.2023
Sonstiges
03.01.2023
Sonstiges
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2022
Sonstiges
05.06.2020
Eröffnungen
31.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.11.2016 bis zum 31.12.2016
24.01.2017
Neueintragungen